1.1. Millorca Balear Rentals S.L. (im Folgenden "Millorca") betreibt eine Plattform zur Vermittlung von Ferienunterkünften auf den Balearen. Millorca agiert ausschließlich als Vermittler zwischen den Eigentümern der Ferienunterkünfte (im Folgenden "Eigentümer") und den Endkunden (im Folgenden "Kunde"). Millorca ist nicht Vertragspartei des zwischen dem Eigentümer und dem Kunden geschlossenen Vertrags.
1.2 Wenn Millorca eine Kombination aus einer Haupttouristischen Dienstleistung, wie der Unterkunft, zusammen mit zusätzlichen Dienstleistungen, die vom Eigentümer oder anderen Dritten angeboten werden (wie Autovermietung, Reiseversicherungen usw.), vermittelt und diese zusätzlichen Dienstleistungen ein wesentlicher Bestandteil der Hauptdienstleistung sind, agiert Millorca ausschließlich als Vermittler des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Eigentümer oder dem Dritten, gemäß den Bestimmungen des Königlichen Gesetzesdekrets über den Schutz der Verbraucher und Nutzer und dem Tourismusgesetz der Balearen.
1.3. Millorca agiert nicht als Veranstalter von Pauschalreisen, sondern als Vermittler von verbundenen Reiseleistungen gemäß der geltenden spanischen Gesetzgebung. Die Verträge über verbundene Reiseleistungen werden separat zwischen dem Kunden und jedem Dienstleister abgeschlossen, ohne dass Millorca für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Dienstleistungen haftet.
1.4. Die folgenden Bestimmungen, die den Aufenthalt sowie die Rechte und Pflichten des Kunden und des Eigentümers regeln, werden von Millorca im Namen und mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers vereinbart. Diese Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Eigentümer über die Vermittlung von Millorca geschlossenen Vertrags.
2.1. Der Mietvertrag für die Ferienunterkunft wird ausschließlich zwischen dem Eigentümer und dem Kunden geschlossen. Millorca ist nicht verantwortlich für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Unbeschadet der Verpflichtungen von Millorca als Anbieter von verbundenen Reiseleistungen (insbesondere die Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Form und die Durchführung des Kundengeldschutzes im Falle von Inkassotätigkeiten von Millorca) und der rechtlichen Konsequenzen im Falle der Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen, ist Millorca weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des Mietvertrags für die Ferienimmobilie im Falle einer Buchung, wenn die Bedingungen gemäß 1.2 oder 1.3 erfüllt sind. Daher haftet Millorca nicht für die vom Eigentümer bereitgestellten Informationen zu Preisen und Dienstleistungen, für die Erbringung der Dienstleistungen selbst oder für Mängel an diesen. Jegliche Haftung von Millorca aus dem Vermittlungsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß den zwingenden Vorschriften über Tele- und elektronische Handelsdienste, bleibt unberührt.
2.2. Millorca bemüht sich, die Informationen über die Ferienunterkünfte so genau und korrekt wie möglich bereitzustellen. Der Vermittler übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
3.1. Buchungen können ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen. Die Buchung wird vom Kunden über die Plattform von Millorca vorgenommen. Der Vermittler übermittelt die Buchung an den Eigentümer, der sie innerhalb einer bestimmten Frist annehmen oder ablehnen kann. Folgendes gilt für den Vertragsabschluss:
3.1.1. Dem Kunden wird der Online-Buchungsprozess auf der entsprechenden Internetpräsenz von Millorca erklärt. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Eingaben zu korrigieren, das gesamte Online-Buchungsformular zu löschen oder zurückzusetzen. Die für die Online-Buchung angebotenen Vertragssprachen werden angegeben.
3.1.2. Durch Drücken des Buttons "Jetzt buchen" bietet der Kunde dem Vermieter über Millorca als seinen Vertreter den Abschluss des Mietvertrags verbindlich an. Der Kunde erhält eine sofortige elektronische Bestätigung des Eingangs seiner Buchung.
3.1.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Drücken des Buttons "Jetzt buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf den Abschluss des Mietvertrags gemäß seinen Buchungsdaten. Der Vermieter oder Millorca als sein Vertreter sind frei zu entscheiden, ob sie das Vertragsangebot des Kunden annehmen oder nicht.
3.1.4. Der Vertrag kommt zustande, wenn Millorca als Vermittler und Vertreter des Eigentümers die Buchungsbestätigung im Namen des Eigentümers an den Kunden sendet. Diese Bestätigung erfordert keine bestimmte Form.
3.2. Die Zahlung erfolgt über eine von der Plattform angebotene Zahlungsmethode.
4.1. Millorca ist vom Eigentümer als Handelsvertreter autorisiert, alle Zahlungen in seinem Namen zu erheben, einschließlich Stornokosten und anderer Zahlungen wie Kaution, Endreinigungsgebühr und sonstiger mit den Mietbedingungen verbundener Kosten.
4.2. Für ihre Vermittlungsdienste erhebt Millorca vom Kunden eine Servicegebühr, die in der Regel nicht erstattungsfähig ist. Der genaue Betrag dieser Gebühr wird dem Kunden im Angebot mitgeteilt und ist Bestandteil des Vermittlungsvertrags. Die Gewährleistungsrechte und Mängelansprüche aus dem Vermittlungsvertrag werden durch diese Gebühr nicht beeinträchtigt.
4.3. Nach Versand der Buchungsbestätigung sind die Servicegebühr und eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises zu zahlen. Diese Zahlung muss sofort nach Erhalt der Buchungsunterlagen an Millorca erfolgen. Die Restzahlung muss spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Der Kunde wird vor der Buchung über diese Zahlungsbedingungen informiert.
4.4. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt und der Kunde für diese Verzögerung verantwortlich ist, kann Millorca nach einer Mahnung und Fristablauf den Vertrag im Namen des Eigentümers kündigen und die Stornogebühren gemäß Punkt 6 erheben.
4.5. Solange der Eigentümer die reservierte Immobilie gemäß dem Vertrag zur Verfügung stellen kann und kein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, hat dieser kein Recht, die Immobilie oder die gebuchten Dienstleistungen ohne vollständige Zahlung zu nutzen.
5.1. Der Eigentümer kann vom Kunden eine Kaution als Sicherheit verlangen. Diese Kaution ist eine Garantie zwischen dem Kunden und dem Eigentümer, und Millorca ist nicht für deren Rückerstattung verantwortlich, es sei denn, sie handelt als Inkassobeauftragter. In der Regel erfolgt die Zahlung der Kaution vor Ort und kann am Abreisetag oder bis zu 14 Tage danach erstattet werden.
5.2. Wenn der Eigentümer dies verlangt, kann die Kaution über Millorca per Überweisung gezahlt werden, wobei sie zum Inkassobeauftragten wird. Nach dem Aufenthalt, wenn die Immobilie in gutem Zustand ist, wird Millorca die Kaution an den Kunden zurückerstatten. Im Falle von Schäden wird der für die Reparatur erforderliche Betrag von der Kaution abgezogen, und die Differenz wird dem Kunden zurückerstattet.
5.3. Die Kaution sichert die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag mit dem Vermieter (insbesondere die Rückgabe der Schlüssel, die Zahlung der zusätzlichen Kosten auf Basis des Verbrauchs, falls eine separate Abrechnung vereinbart wurde, die Entschädigung für Schäden an der Ferienwohnung und die Reinigungskosten - falls der Kunde die Unterkunft in einem extrem schmutzigen Zustand hinterlässt, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution zur Deckung der zusätzlichen Reinigungskosten zu verwenden).
5.4. Der Vermieter oder sein Vertreter hat das Recht, angemessene Abzüge von der Kaution vorzunehmen.
5.5. Sofern der Vermieter oder seine Vertreter die Kaution nicht mit den Ansprüchen gemäß Klausel 5.3 verrechnen, erfolgt die Rückerstattung am letzten Tag der Belegung vor der Abreise des Kunden. Andernfalls erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls die Rückerstattung spätestens 14 Tage nach Ende der Belegung.
6.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für Mietverträge von Ferienunterkünften, sowohl im Inland als auch im Ausland, kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Eine Stornierung des Vertrags ist daher nur gemäß den im Vertrag vereinbarten Stornobedingungen möglich.
6.2 Die Eigentümer gewähren dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht, das wie folgt geregelt ist:
Eine kostenlose Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise möglich. Bei Stornierung ab dem 29. Tag bis zum Anreisetag sowie bei Nichterscheinen ohne Rücktrittserklärung werden 90% des Mietpreises berechnet.
6.3 Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Ferienunterkunft und deren Inventar sorgfältig zu behandeln und für alle von ihm oder seinen Begleitern verursachten Schäden zu entschädigen.
7.2 Mängel oder Störungen an der Immobilie oder deren Einrichtungen sind dem Eigentümer oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verliert er alle Ansprüche gegenüber dem Eigentümer, sofern dieser das Problem hätte beheben können.
7.3 Die Immobilie darf nur von den im Vertrag angegebenen Personen genutzt werden. Bei Überbelegung hat der Eigentümer das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen. Zusätzliche Personen müssen die Immobilie sofort verlassen.
7.4 Der Kunde muss alle Anweisungen und Warnungen zur Nutzung der Immobilie und deren Einrichtungen befolgen. Technische Einrichtungen dürfen nicht ohne Zustimmung des Eigentümers oder seines Vertreters manipuliert werden. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht werden.
7.5 Der Kunde muss alle örtlichen Vorschriften einhalten, insbesondere die zum Brandschutz, Lärmschutz und zur Wasserversorgung.
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Immobilie während seines Aufenthalts in gutem Zustand zu halten. Bei der Abreise muss er den Müll persönlich entsorgen. Die Endreinigung wird vom Eigentümer oder seiner lokalen Verwaltung durchgeführt. Wenn eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist, wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt, ebenso wie Flecken oder Schäden, die nicht entfernt werden können. Die Entschädigungen müssen vor der Abreise bezahlt werden und können von der Kaution abgezogen werden.
7.7 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Eigentümers mitgebracht werden. Die Art, Größe und Anzahl der Tiere müssen korrekt angegeben werden. Falsche Angaben oder das Verschweigen von Haustieren können zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch den Eigentümer führen.
7.8. Wenn der Aufenthalt in der Immobilie durch einen Mangel oder eine Störung, die in der Verantwortung des Eigentümers liegt, erheblich beeinträchtigt wird, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist. Die Kündigung ist jedoch nur möglich, wenn der Kunde dem Eigentümer oder seinem Vertreter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Eine Frist ist nicht erforderlich, wenn die Behebung unmöglich ist, abgelehnt wird oder eine sofortige Kündigung im Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
7.9. Der Eigentümer, sein lokaler Vertreter oder Millorca als sein Vertreter kann den Vertrag nach Beginn der Belegung kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden trotz einer Verwarnung die Vertragserfüllung nachhaltig stören oder sich vertragswidrig verhalten, was eine sofortige Kündigung rechtfertigt. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden an der Unterkunft und dem Inventar sowie bei schuldhaftem Verstoß gegen die besonderen Verpflichtungen gemäß Klausel 10 dieser Bedingungen. Bei Kündigung des Vertrags behält der Eigentümer das Recht auf den Mietpreis; der Eigentümer muss jedoch den Wert der eingesparten Aufwendungen sowie die Vorteile, die der Eigentümer aus einer anderweitigen Belegung der Unterkunft erzielt, anrechnen lassen.
8.1. Der Kunde muss Mängel an den Vermittlungsdiensten von Millorca unverzüglich melden und eine Gelegenheit zur Behebung geben. Wenn der Kunde diese Meldung nicht vornimmt, verliert er mögliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag, sofern Millorca den Mangel hätte beheben können.
9.1. Millorca übernimmt keine Haftung für die Vertragserfüllung durch den Eigentümer, insbesondere nicht für Mängel der Ferienunterkunft oder für Schäden, die der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Unterkunft erleiden könnte.
9.2. Millorca ist nur für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen als Vermittler verantwortlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart. Diese Verpflichtungen umfassen insbesondere die rechtzeitige und korrekte Übermittlung des Angebots zum Abschluss des Vertrags mit den Dienstleistern und im Falle der Annahme die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des Dienstleisters.
9.3. Millorca haftet nicht für Mängel oder Schäden, die der Kunde im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung erleiden könnte, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder garantiert, insbesondere wenn diese Garantie erheblich von der Leistungsbeschreibung des Anbieters abweicht.
9.4. Die Unterkunft kann am Anreisetag zu der in den Unterlagen über die arrangierte Unterkunft angegebenen Uhrzeit bezogen werden. Es besteht kein Anspruch auf eine frühere Anreise.
9.5. Millorca wird Sie über die letzte Ankunftszeit informieren. Es besteht kein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Übernahme der Unterkunft bei verspäteter Ankunft, es sei denn, der Kunde teilt rechtzeitig einen gerechtfertigten Grund für die Verspätung mit.
9.6. Der Gast muss in jedem Fall die in den anwendbaren Dokumenten benannte Stelle über eine Verspätung informieren, insbesondere wenn der Eigentümer oder der lokale Vertreter ausnahmsweise bereit ist, die Schlüssel zu einem späteren Zeitpunkt zu übergeben.
9.7. Die Unterkunftskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu Lasten des Gastes.
10.1. Millorca nimmt nicht an der freiwilligen Streitbeilegung für Verbraucher teil. Sollte die Teilnahme später gesetzlich verpflichtend werden, wird Millorca die Verbraucher darüber informieren. Für Verträge, die auf elektronischem Wege geschlossen werden, verweist Millorca auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung unter Online-Streitbeilegung.
10.2. Die vertragliche Beziehung zwischen dem Vermittler und dem Kunden unterliegt spanischem Recht.
10.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Vermittlungsbedingungen ergeben, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Millorca.
10.4. Klagen von Millorca gegen den Kunden werden am Wohnsitz des Kunden erhoben. Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen oder Personen mit Wohnsitz im Ausland sind oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Millorca vereinbart.
10.5. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn
a) Internationale oder europäische Vorschriften, die vertraglich nicht geändert werden können, günstigere Bedingungen für den Kunden bieten, oder
b) im EU-Mitgliedstaat, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, zwingende Vorschriften bestehen, die nicht geändert werden können und die für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden spanischen Gesetze.
10.6. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vermittlungsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.1. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Kriegen, Unruhen, Terroranschlägen, behördlichen Anordnungen oder anderen unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Millorca, des Eigentümers oder des Kunden liegen und die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, sind beide Vertragsparteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit.
11.2. Millorca wird den Kunden über solche Umstände informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung. Bereits geleistete Zahlungen, die nicht mit den erbrachten Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, werden dem Kunden gemäß den geltenden Stornobedingungen erstattet.
11.3. Millorca haftet nicht für zusätzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund einer Stornierung wegen höherer Gewalt entstehen können.
12.1. Im Falle von Pandemien, Epidemien oder anderen Gesundheitskrisen, die zu behördlichen Reisebeschränkungen, Quarantänepflichten oder anderen erheblichen Störungen des Reiseverkehrs führen, kann der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen gemäß Punkt 6, es sei denn, es bestehen gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen, die etwas anderes vorsehen.
12.2. Wenn die Ferienunterkunft aufgrund pandemiebedingter Beschränkungen, wie Reise- oder Beherbergungsverboten, nicht genutzt werden kann, ist Millorca verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren. Bereits gezahlte Beträge werden dem Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Stornobedingungen erstattet.
12.3. Millorca haftet nicht für Schäden, Kosten oder den Verlust des Reisevergnügens, die der Kunde im Zusammenhang mit Stornierungen, Reisebeschränkungen oder Änderungen aufgrund der Pandemie erleiden könnte.
13.1. Millorca verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutz
13.2. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der auf der Plattform verfügbaren Datenschutzerklärung.
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